Der Senat von Berlin hat die Dritte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese Gilt vom 18. Juni bis zunächst zum 11. Juli 2021.
Damit dürfen Kinder unter 14 Jahre in festen Gruppen zu 20 Teilnehmern ohne Test trainieren. Dazu ein Trainer bzw. eine betreuende Person, die negativ getestet sein muss. Für Trainingsgruppen mit Teilnehmern über 14 Jahre gibt es keine pauschale Obergrenze. Alle Teilnehmer müssen negativ getestet sein. Die Unterschreitung des Mindestabstandes ist zulässig.
Auf der Seite des Landessportbundes Berlin können der genaue Wortlaut und die entsprechenden Bestimmungen nachgelesen werden – Abschnitt 6 – Sport und Freizeit Sportbetrieb §30 Allgemeine Sportausübung, §31 gedeckte Sportanlagen, §33 Wettkampfbetrieb