Geltende Coronaregeln im Sportbetrieb
Der Berliner Senat hat die 11. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Änderungen ist am Samstag, den 27. November 2021 in Kraft getreten und gelten vorerst bis zum 19. Dezember 2021. Für uns Judoka heißt dies: 2G PLUS Es gilt eine erweiterte 2G-Regelung, sowohl für den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb. Die Sportausübung (nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes) in gedeckten Sportanlagen ist damit nur noch mit einem negativen Testnachweis zusätzlich…